Das Thema sei von den Jugendlichen selbst vorgeschlagen worden, sagte der Jugendsynodale Jan Hendrik Saxe: "Gerade ehrenamtlich in der Kirche engagierte Jugendliche befinden sich in einem Spannungsfeld mit einer Reihe von anderen Anforderungen wie Schule, Studium oder Beruf." Saxe ist auch Vorsitzender der evangelischen Landesjugendkammer.
Trotz solcher Probleme liege die Bereitschaft junger Menschen, sich ehrenamtlich in der Landeskirche zu engagieren, über dem Bundesdurchschnitt, sagte Hilke Rebenstorf vom Sozialwissenschaftlichen Institut der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). Natürlich setzten sie sich vor allem für die Jugendarbeit ein. Es sei daher eine Herausforderung, sie auch in andere Tätigkeitsfelder einzubeziehen, damit der Kontakt später nicht abreiße. Zudem hätten viele das Gefühl, nicht ausreichend mitentscheiden zu dürfen, betonte die Soziologin.
In der Jugendsynode seien die Jugendlichen völlig gleichberechtigt, betonte der Präsident der Landessynode, Matthias Kannengießer. "Wir sind die erste evangelische Landeskirche in Deutschland, die ihnen in dieser Form Gehör verschafft." Er könne sich sehr gut vorstellen, dass eine Jugendsynode regelmäßig stattfinde. Konkrete Pläne dazu gebe es allerdings noch nicht.
Die Veranstaltung gilt als Teil der regulären Herbsttagung des Kirchenparlaments. Die besprochenen Themen könnten auf sehr kurzem Weg zur Grundlage für Beschlüsse werden und zu verbindlichen Kirchengesetzen führen, sagte Kannengießer. Schon am Donnerstagabend wollte sich das Kirchenparlament mit erarbeiteten Thesen und Beschlussvorschlägen befassen.
Der Landessynodale Bernd Rossi sagte, er wolle als stellvertretender Vorsitzender des Jugendausschusses in jedem Fall die Synode bitten, einen regelmäßigen Fortbestand der Jugendsynode zu prüfen. Die Premiere am Donnerstag könne nur der Startschuss sein. Es sei entscheidend, dass die Jugendlichen weiter mitbestimmen dürften: "Schließlich muss die Jugend in den nächsten Jahren mit den Rahmenbedingungen leben, die heute festgelegt werden. Und so ein Generationenvertrag kann nicht einseitig sein."
Zur hannoverschen Landeskirche gehören 1.273 Kirchengemeinden sowie zahlreiche übergemeindliche Einrichtungen. Sie umfasst drei Viertel Niedersachsens.