Danach sei die Selbstprüfung des Einzelnen für die Abendmahlsteilnahme in Ausnahmefällen das entscheidende Kriterium und nicht der Gehorsam gegenüber die kirchlichen Lehre.
"Der lange schon geforderten eucharistischen Gastfreundschaft ist damit auf der Ebene persönlicher Entscheidung die Tür weit geöffnet worden", folgerte der Theologe Metzger. Mit seinen Äußerungen bei dem Besuch am Sonntag bestätige der Papst, dass die Taufe als das "sakramentale Band der Einheit" als Voraussetzung für die gegenseitige Gastfreundschaft bei der Mahlfeier ausreiche. Im der lutherischen Christuskirche hatte der Papst im Hinblick auf die Abendmahlsteilnahme konfessionsverschiedener Paare auf die freie Gewissensentscheidungen verwiesen. Das Leben sei "größer als Interpretationen", sagte er. Beide Konfessionen teilten die gleiche Taufe. Jeder müsse für sich eine Antwort finden. "Ich werde es nie wagen, es zuzulassen, denn das liegt nicht in meiner Kompetenz", ergänzte das Oberhaupt der katholischen Kirche.
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Der Papst habe nichts Neues gesagt, sondern sich auf das Ökumenismusdekret des Zweiten Vatikanischen Konzils bezogen, folgerte der Direktor des katholischen Adam-Möhler-Instituts, Wolfgang Thönissen. Die katholische Kirche habe schon immer gesagt, dass bei einzelnen Gläubigen in gemischt-konfessionellen Ehen, in besonderen Notsituationen oder bestimmten Weltregionen der Zugang zur Eucharistie möglich sei.
Entscheidend sei dabei das Gewissen, das allerdings nicht über dem Dogma stehe, sondern "Vollzugselement" der katholischen Glaubenslehre sei. Wenn beide Partner einer konfessionsverschiedenen Ehe "eine tiefe Gemeinschaft im Glauben" teilten, bestehe die Möglichkeit des gemeinsamen Kommunionempfangs, sagte Thönissen dem Internetportal "katholisch.de". Da sei man auf die Gewissensentscheidung des Einzelnen angewiesen, an die der Papst erinnert habe. "Evangelische Gläubige in einer gemischt-konfessionellen Ehe sollen am Sonntag am Tisch des Herrn nicht abgewiesen werden", sagte der katholische Ökumene-Experte über die Praxis.