Bei der Synodentagung in Bremen wurde am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Verfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Die EKD sei als "Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche", lautet die Formel, die nach jahrelanger Debatte über den Kirchenstatus Zustimmung fand. "Das ist ein Ergebnis, mit dem wir vor vier Wochen wirklich nicht gerechnet haben", sagte Synodenpräses Irmgard Schwaetzer mit Blick auf die komplizierte Diskussion im Vorfeld.
Der neue Absatz 1 des ersten Artikels der Grundordnung lautet jetzt: "Die Evangelische Kirche in Deutschland ist die Gemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen. Sie versteht sich als Teil der einen Kirche Jesu Christi. Sie achtet die Bekenntnisgrundlage der Gliedkirchen und Gemeinden und setzt voraus, dass sie ihr Bekenntnis in Lehre, Leben und Ordnung der Kirche wirksam werden lassen. Sie ist als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche."
Bedenken aus den lutherischen Kirchen von Braunschweig, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Württemberg
Der Änderung der Grundordnung müssen nunmehr alle 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen zustimmen. Bischof Martin Hein von der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nannte die Verfassungsänderung eine Kompromisslösung, die einen "Minimalkonsens" darstelle. Seine Landeskirche habe mehr erwartet. Er hoffe, dass in 10 oder 20 Jahren ein neuer Anlauf unternommen wird, um mutiger auf Gemeinschaft der EKD zuzugehen, sagte Hein.
Hingegen argumentierte der Synodale Michael Beintker, die Grundordnungsänderung sei kein Kompromiss, sondern eine "Erkenntnisgewinn aus einem Lernprozess". "Die EKD ist nichts ohne ihre Gliedkirchen, und sie ist alles mit ihren Gliedkirchen", sagte der reformierte Theologieprofessor.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hatte EKD-Ratsmitglied Markus Dröge am Sonntag vor dem Kirchenparlament gesagt, mit dem theologischen Konsens über die Art des Kircheseins der EKD werde klargestellt, dass die sie keine "Union von Kirchen" und auch keine "Verwaltungsunion" sei. Die Ergänzung des Verfassungsartikels 1 ändere nichts an der Kompetenzverteilung zwischen Landeskirchen und EKD, versicherte der Berliner Bischof Dröge.
Bedenken gegen das Vorhaben, die EKD zur Kirche zu erklären, gab es zunächst in den lutherischen Kirchen von Braunschweig, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Württemberg. Hintergrund ist die kirchenpolitische Debatte über das Verbindungsmodell, mit dem die konfessionellen Zusammenschlüsse der unierten und lutherischen Landeskirchen sowie die EKD eine engere Kooperation und bessere Koordination anstreben.