"Facebook will das Problem immer mit Software lösen, weil es Geld sparen will", sagte Solmecke dem Evangelischen Pressedienst (epd). Doch zu einer künftigen Jobausschreibung für deutsche Juristen durch Facebook gebe es keine Alternative. Auch wenn das Geschäftsmodell des sozialen Netzwerkes dann nicht mehr ganz so lukrativ wäre, sei es wenigstens rechtmäßig.
Hintergrund ist eine Anzeige gegen Facebook, die Anfang Oktober bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingegangen ist: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erstattete am 5. Oktober ein Rechtsanwalt aus Würzburg Anzeige gegen drei Facebook-Manager wegen Volksverhetzung. Der Rechtsanwalt hatte Facebook zuvor Hasskommentare gemeldet. Da das soziale Netzwerk diese nicht gelöscht hatte, erstattete der Anwalt die Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft prüft sie derzeit.
In Deutschland sei ein Plattformbetreiber wie Facebook nicht verantwortlich für die Beiträge seiner Nutzer, solange die soziale Plattform keine Kenntnis über den Inhalt der Postings habe, erklärte Solmecke. Sobald jedoch ein Beitrag mit rechtsverletzendem Inhalt Facebook gemeldet sei, müsse der Plattformbetreiber die Beiträge prüfen und gegebenenfalls löschen - so besagt es das "notice-and-take-down-Verfahren". "Löscht Facebook dann nicht, haftet es für strafrechtlich relevante Beiträge".
Das Problem sei für Facebook schon lange bekannt, sagte der Medienrechtler. "Facebook versteckt sich mal hinter irischem Recht, dann wieder hinter amerikanischem und deutschem - je nach dem wie es gerade passt." Doch wer Milliardengewinne einnehme, der müsse sich vorab absichern und Juristen einstellen. "Das war alles absehbar und wurde von Rechtsanwälten schon sehr lange vorausgesagt."
Solmecke plädiert dafür, mit Facebook eine Frist zu vereinbaren, innerhalb derer Hasskommentare mit strafrechtlichem Inhalt gelöscht werden müssten. "Da es in Deutschland keine Zensur und Vorab-Prüfung der Beiträge gibt, muss man dem Plattformbetreiber zugestehen, dass er die schwierige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung im Einzelfall vornimmt." Dies könne man innerhalb einer Frist von 24 bis 48 Stunden verlangen.