Berlin (epd)Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, Asylverfahren zu beschleunigen und abgelehnte Asylbewerber schneller zurückzuschicken. Beschlossen wurden zudem Einschnitte bei den Sozialleistungen für abgelehnte Asylbewerber sowie eine erweiterte Liste der sicheren Herkunftsstaaten, die nun auch Albanien, Kosovo und Montenegro aufführt. Außerdem ist vorgesehen, Integrationskurse und Programme zur Arbeitsförderung für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zu öffnen.
Um die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge zu finanzieren, billigte das Kabinett zudem einen Entwurf zum Nachtragshaushalt 2015 von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Dieser sieht vor, Länder und Kommunen in diesem Jahr mit insgesamt zwei Milliarden Euro zu entlasten sowie Rücklagen von fünf Milliarden Euro für das kommende Jahr zu bilden.
Schnellschüsse befürchtet
Die Gesetzesänderungen im Asylrecht sind Teil der Vereinbarungen, die Bundesregierung und Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche beim Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt getroffen hatten. Sie sollen durch ein verkürztes Verfahren bereits zum 1. November inkraft treten. Für Donnerstag ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Am 16. Oktober soll das Gesetz dem Zeitplan zufolge den Bundesrat passieren.
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie kritisierte die angestrebte Zeitplanung. Er sagte dem evangelischen Pressedienst: "Offensichtlich brauchen die Mitarbeiter in den Ministerien jetzt nicht mehr die Expertise, die wir sonst in den Anhörungsverfahren in der gebotenen Sorgfalt einbringen können." Lilie befürchtet bei einigen Regelungen Schnellschüsse, "die fachlich nicht sinnvoll sind oder juristisch keinen Bestand haben".
Mehr Bürokratie
Als Beispiel nannte er die Pläne, bei den Sozialleistungen wieder vermehrt auf Sachleistungen zu setzen. Man wisse aus Erfahrung, dass die bereits überforderten Behörden dann mit einem noch höheren bürokratischen Aufwand rechnen müssten.
Zudem kritisierte Lilie das Vorhaben, für abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber die Leistungen zu reduzieren. Zu den Leistungskürzungen unterhalb des Existenzminimums gebe es bereits einschlägige Urteile und ein deutliches Votum des Präsidenten des Bundessozialgerichts, der höchste Bedenken bei dieser Regelung habe.