Grund seien die im Anhörungsverfahren geäußerten Bedenken der Kirchen, teilten die Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Edith Sitzmann (Grüne) und Claus Schmiedel (SPD), in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag in Stuttgart mit. Man wolle die Alternativvorschläge der Kirchen erst verfassungsrechtlich prüfen lassen. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", schreiben die Politiker.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März, das ein pauschales Kopftuchverbot sowie das gesetzliche Privileg für christlich-abendländische Darstellungen in der Schule für verfassungswidrig erklärt hatte. Deshalb sollte noch in diesem Jahr das Schulgesetz geändert werden. Die baden-württembergischen Regierungsfraktionen wollen das Gesetzgebungsverfahren nun erst einmal aussetzen, um einen "breiten gesellschaftlichen Konsens" zu erzielen, wie es weiter hieß. Bis zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr sei keine Änderung des Schulgesetzes zu erwarten. Für einen Parteienstreit eigne sich das Thema nicht, betonte Schmiedel.
Der Sprecher der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Oliver Hoesch, begrüßte die Ankündigung. Hoesch sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil nicht Religion aus der Schule verbannen wollen, sondern im Gegenteil religiöse Pluralität in staatlichen Bildungseinrichtungen bejaht.