Mehrere Fachverbände haben den Gesetzentwurf zum Schutz von Prostituierten abgelehnt. Das Gesetz verfehle sein Ziel, heißt es in einer am Montag in Berlin vorgestellten Stellungnahme. Menschenhandel werde so nicht verhindert, urteilten etwa die Diakonie Deutschland, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund und die Deutsche Aidshilfe.
So sehe der derzeit in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern befindliche Entwurf eine Reihe von Pflichten für Prostituierte vor, mit denen sie überwacht und kontrolliert werden sollen. Besonders kritisiert wird die geplante Anmeldepflicht für Prostituierte bei Behörden. Diese schütze nicht vor Zwangsprostitution. Die Verbände waren vom zuständigen Bundesfamilienministerium aufgefordert worden, eine Stellungnahme abzugeben.
Auf Anmeldepflicht verzichten
Der Deutsche Juristinnenbund betonte, die Anmeldepflicht als Kernelement des geplanten Gesetzes verletze die Berufsfreiheit und das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Die ursprünglichen Ziele des Gesetzes, die Rechte von Prostituierten zu stärken und sie vor Gewalt, Zwang, Ausbeutung und Stigmatisierung zu schützen, würden dagegen verfehlt, sagte Maria Wersig vom Juristinnenbund und Juraprofessorin aus Hannover.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, erklärte, "oberstes Ziel des Gesetzes muss die Stärkung der Rechte von Prostituierten sein". Die Diakonie Deutschland erwarte daher, dass auf die Regelung zur Anmeldepflicht verzichtet wird und stattdessen die Rahmenbedingungen für die Unterstützung und Beratung verbessert werden.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das bisherige Prostitutionsgesetz zu verschärfen. Das Gesetz aus der rot-grünen Regierungszeit ist umstritten, da es nach Meinung von Experten vor allem die Geschäftemacher im Rotlichtmilieu gestärkt hat. Schätzungen zufolge arbeiten mehrere Hunderttausend Frauen in Deutschland als Prostituierte. Mehr als die Hälfte kommt aus dem Ausland.
Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates und langjährige Direktorin des Diakonischen Werkes in Berlin, kritisierte, im Gesetzentwurf überwiege der Kontrollwahn. Die Deutsche Aids-Hilfe warnte davor, ein Gesetz "gegen die einhellige Expertise aller Fachleute aus Prävention und Beratung" umzusetzen. "Die Erfahrungen aus 30 Jahren HIV-Prävention sind eindeutig: Freiwillige Beratungen werden gerne angenommen. Kontrolle und Repression führen dazu, dass viele Frauen illegal arbeiten", sagte Marianne Rademacher, Frauenreferentin der Deutschen Aids-Hilfe. Sie fordert anstatt einer Anmeldung bei einer bislang nicht näher bestimmten "zuständigen Behörde" es bei der Anmeldung beim Finanzamt zu belassen.
Bekämpfung statt Regulierung von Prostitution in den Mittelpunkt stellen
Abgelehnt wird der Gesetzentwurf auch von Beratungseinrichtungen wie etwa der Dortmunder Mitternachtsmission. So könnten Menschenhändler die Anmeldepflicht dazu nutzen, betroffene Frauen "in Abhängigkeit zu bringen", indem sie die Frauen mit der Anmeldebescheinigung erpressen, sagte Andrea Hitzke, Leiterin der Dortmunder Beratungsstelle für Prostituierte. Der Berliner Frauentreff Olga forderte mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf "eine explizite Trennung" der Themenkomplexe 'Sexarbeit' sowie 'Menschenhandel und Zwangsprostitution'.
Die Frauenorganisation Terre des Femmes bedauerte in einer eigenen Stellungnahme einen fehlenden Kurswechsel der Bundesregierung. Nicht die Regulierung von Prostitution, sondern deren Bekämpfung sollte im Mittelpunkt der gesetzgeberischen Arbeit stehen. Dazu gehöre auch, "Sexkauf" unter Strafe zu stellen.