Köln (epd)Wie das Magazin "Monitor" am Donnerstag in Köln berichtete, sollen Asylbewerber, für die Deutschland laut Dublin-Verordnung nicht zuständig ist, in Zukunft nur noch eine "Reisekostenhilfe zur Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs" erhalten. Sie solle auch in Form von Sachleistungen erbracht werden können. Der Sender beruft sich auf einen auf den 14. September datierten Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, der sich offenbar noch in der Ressortabstimmung befinde.
In dem Entwurf heißt es dem Bericht zufolge, die Änderungen seien nötig, weil Deutschland "seit Monaten Ziel einer präzedenzlosen Zahl von Asylbewerbern" sei. Demnach soll es in Zukunft auch möglich sein, den Grenzbehörden die Entscheidung über die Zulässigkeit von Asylanträgen zu übertragen. So könnte die Bundespolizei bereits an der Grenze darüber entscheiden, ob Deutschland für einen Asylantrag zuständig ist. Zudem sollen dem Bericht zufolge Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten dazu verpflichtet werden, ausschließlich in Aufnahmelagern zu leben.
"Abschottung und Abschreckung"
Der Geschäftsführer von "Pro Asyl", Günter Burkhardt, übte scharfe Kritik an den Plänen, die "mit der Bewältigung der aktuellen Zugangszahlen von Asylsuchenden in keinem Zusammenhang stehen". Damit wolle die Bundesregierung Flüchtlinge, die in den vergangenen Wochen und Monaten über andere EU-Staaten nach Deutschland einreisen konnten, wieder außer Landes treiben, sagte Burkhardt dem WDR. "Flüchtlinge müssten so zurück in die Einreiseländer oder werden zur Obdachlosigkeit gezwungen", beklagte er. Der Gesetzentwurf mache Abschottung und Abschreckung zum Programm.