Dadurch verringere sich der Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung von medizinischen Leistungen in den Kommunen, sagte Gröhe am Mittwoch bei einem Besuch von Flüchtlingsunterkünften in Lebach und St. Wendel im Saarland. Für eine bundesweit einheitliche Regelung sehe er allerdings keine Notwendigkeit.
Das Saarland und Rheinland-Pfalz verhandeln derzeit darüber, ob sie gemeinsam eine solche Gesundheitskarte einführen. Nordrhein-Westfalen führte sie in der vergangenen Woche als erstes deutsches Flächenland ein. In Bremen und Hamburg gibt es die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge bereits seit längerem.
Gesetzlich Versicherte müssten nicht dafür zahlen
Gröhe widersprach zugleich Befürchtungen, die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen gingen zulasten der gesetzlich Versicherten. "Gesundheitsleistungen sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden aus Steuermitteln bezahlt", betonte der Minister. "Die Krankenkassen werden dafür nicht in Anspruch genommen."
Beeindruckt zeigte sich der Bundesgesundheitsminister in Lebach von der Arbeit der Wohlfahrtsverbände und ehrenamtlichen Helfer. In der Landesaufnahmestelle, die in normalen Zeiten eine Kapazität von 1.300 Flüchtlingen hat, sind derzeit rund 2.300 Menschen untergebracht. Trotzdem hat die saarländische Landesregierung Bayern angeboten, zusätzlich 100 der aus Ungarn eingereisten Flüchtlingen zu übernehmen.