Das rheinland-pfälzische Landessozialamt teilte am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit, bislang sei noch kein Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gestellt worden. Diese sei jedoch bei einer "grundlegenden Änderung der Betreuungsstruktur" nötig.
Ein Sprecher des katholischen Bistums Mainz sagte, eine Entscheidung über den künftigen Betrieb sei noch nicht gefallen, stehe jedoch unmittelbar bevor. Nach Bekanntwerden der Übergriffe war die Einrichtung im Juni komplett geschlossen worden. Die Kinder wurden auf andere katholische Einrichtungen in der Stadt verteilt.
Das katholische Bistum Mainz hatte allen Mitarbeitern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht fristlos gekündigt und eine Wiedereröffnung des Kindergartens mit neuem Personal und neuem Konzept zum Ende der Sommerferien in Aussicht gestellt. Sechs der sieben Mitarbeiter des Kindergartens wehren sich vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Entlassung. Sie weisen den Vorwurf zurück, sie hätten vor den Vorgängen in der Einrichtung die Augen verschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt weiter in dem Fall. Nach Aussage der Leitenden Oberstaatsanwältin Andrea Keller dauern die Zeugenvernehmungen noch an. Außerdem stehe noch das Ergebnis von psychologischen und rechtsmedizinischen Gutachten aus. "Die rechtliche Bewertung, ob und gegen wen konkrete Vorwürfe, und wenn ja welche, erhoben werden, kann erst nach Abschluss der Ermittlungen getroffen werden", teilte sie auf Anfrage mit.