Das Landesarbeitsgericht München hatte im April die ordentliche Kündigung der Porno-Darstellerin "Julia Pink" auch in zweiter Instanz für rechtens erklärt und keine Berufung gegen das Urteil mehr zugelassen. Der Rechtsanwalt der 38-Jährigen, Florian Fleig, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag, die rechtlichen Hürden für eine solche Beschwerde am Bundesarbeitsgericht seien zwar enorm hoch, trotzdem wolle man nichts unversucht lassen.
Fleig sagte, er habe nun noch einmal einen Monat Zeit, der eingelegten Beschwerde eine Begründung folgen zu lassen. Anschließend muss die Gegenseite - das Landesarbeitsgericht München - darauf reagieren. "Ich gehe davon aus, dass sich das noch mindestens drei Monate hinzieht, ehe Erfurt entscheidet", sagte Fleig. Dann ist aber auch erst einmal nur klar, ob die Beschwerde abgewiesen oder angenommen wird. Bei einer Annahme der Beschwerde kommt es dann zur Revision. Die eigentliche Revisionsverhandlung gegen die Kündigung der einst in Diensten der Diakonie Neuendettelsau tätigen Erzieherin stünde dann noch aus.
Die 38-jährige Erzieherin war Anfang letzten Jahres von der Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit unter anderem bei Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hat. Das Arbeitsverhältnis endete nach einem Urteil in erster Instanz Ende November vergangenen Jahres. Dagegen war die Erzieherin in Berufung gegangen. Sie hatte mehr als 15 Jahre bei dem evangelischen Sozialwerk gearbeitet.