Im Bundestag werden Pläne zum Umgang mit den umstrittenen Sterbehilfe-Organisationen konkret. Am Dienstag stellte eine erste fraktionsübergreifende Parlamentariergruppe einen Entwurf vor, wonach die "geschäftsmäßige", das heißt auf Wiederholung angelegte Hilfe beim Suizid unter Strafe gestellt werden soll. Die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese sagte, die Gruppe sehe ein Problem dort, "wo Vereine oder Einzelpersonen geschäftsmäßig Beihilfe zum Suizid betreiben". Die Aggressivität von Organisationen, die den "Tod auf Bestellung servieren", zwängen zu einer Regelung, sagte der CSU-Politiker Michael Frieser.
Die Initiatoren-Gruppe aus zehn Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken spricht sich in ihrem Antrag für einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch aus. In Paragraf 217 soll es künftig heißen: "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Die Arbeit von Organisationen wie der des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch wäre damit nicht mehr möglich.
Mediziner müssten nicht Entzug ihrer Approbation fürchten
Die "Welt" (Mittwochsausgabe) zitierte zudem aus einem Entwurf der Abgeordnetengruppe um Renate Künast und Kai Gehring (beide Grüne) sowie Petra Sitte (Linke). Sie plädieren dafür, dass die Suizidhilfe grundsätzlich straflos bleibt, sofern sie einer erwachsenen, freiverantwortlich handelnden Person nach eingehender Beratung gewährt wird. Bestehende rechtliche Unsicherheiten für Ärzte sollen beseitigt und für die organisierte Suizidhilfe durch Sterbehilfevereine klare Verfahrensregeln festgelegt werden. Der Entwurf soll am Donnerstag vorgestellt werden.
Die Parlamentarier sprechen sich dafür aus, dass die Suizidhilfe eine ärztliche Aufgabe sein "kann" und den Ärzten nicht untersagt werden darf. Die Mediziner müssten dann nicht den Entzug ihrer Approbation fürchten, wenn sie bei Beachtung der im Gesetzentwurf festgelegten Regeln einem Patienten tödlich wirkende Medikamente zur Verfügung stellen würden.
Wenn die Ärzte Suizidhilfe leisten wollen, müssen sie den Patienten über alle medizinischen, vor allem palliativen Möglichkeiten zur Behandlung informieren und Alternativen aufzeigen. Diese Beratungspflichten sollen ausdrücklich den Sterbehilfe-Organisationen auferlegt werden. Dabei soll festgelegt werden, dass die Vereine die betreffende Person durch einen Arzt untersuchen und beraten lassen müssen. Jeder Fall bedarf einer ausführlichen Dokumentation.
Künast, Gehring und Sitte wollen zudem verhindern, dass die Suizidhilfe zu einem kommerziellen Geschäft wird. Sie planen daher ein Verbot der gewerbsmäßigen Suizidhilfe. Verstöße werden laut Bericht mit Haftstrafen belangt.
Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland wie der Suizid selbst nicht verboten. Das nutzen derzeit die Sterbehilfe-Organisationen. Im Bundestag wird derzeit um den Umgang mit der organisierten Form des assistierten Suizids gerungen. Insgesamt gibt es vier Positionen.
Die Gruppe um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) will den Ärzten die Beihilfe zum Suizid ausdrücklich gestatten. Mediziner sind bei der Regelung ein Sonderfall: Ihnen ist per Standesrecht die Beihilfe zum Suizid verboten. Eine vierte Position zum Thema formulierte der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg: Er will jede Beihilfe zum Suizid mit bis zu fünf Jahren Haft ahnden.
"Nur gewerbsmäßige Sterbehilfe verbieten"
Zwischen den Positionen sei der Entwurf für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ein "Weg der Mitte", sagte der CDU-Politiker Michael Brand. Er rechnet mit einer großen Unterstützerzahl im Bundestag. Nach seinen Angaben steht auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hinter dem Papier.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach sich dafür aus, nur die gewerbsmäßige, also auf Geschäfte ausgerichtete Sterbehilfe zu verbieten, "und im Übrigen keine Regelungen" zu treffen. Es gebe Grenzen des Rechts: "Die sind hier erreicht", sagte der Jurist dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Wir werden nie eine Regelung finden, die allen schwierigen Entscheidungssituationen am Ende des Lebens gerecht wird", betonte der CDU-Politiker.