Nachdem nun die EU den Weg für nationale Anbauverbote freigemacht habe, "wäre es doch völlig widersinnig, wenn wir es nicht für ganz Deutschland umsetzen würden".
Das Landwirtschaftsministerium will die Entscheidung dagegen den Bundesländern überlassen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Auffassung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) ist diese Variante rechtlich sicherer. Ziel sei es, dass ein Anbauverbot auch vor Gericht Bestand habe.
Das Umweltministerium hat dem Bericht zufolge zwei Rechtsgutachten eingeholt, um die eigene Position zu untermauern. "Für die Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit eines flächendeckenden Anbauverbotes", so heißt es in einem der beiden, "ist es von Rechts wegen unerheblich, ob es durch den Bund oder die Länder erlassen wird". Es könnte sogar vorteilhafter sein, die Frage national zu klären, schreiben die Juristen. Eine einheitliche Norm lasse erwarten, dass die Rechtssicherheit eher höher ist. Ein anderer Experte erklärte, übergeordnete Ziele - etwa zum Schutz von Ökosystemen oder zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - ließen sich am ehesten mit einem bundesweiten Anbauverbot erreichen.
Hendricks fordert bundesweites Gentechnik-Verbot
Hendricks fordert bundesweites Gentechnik-Verbot
Im Streit um Gentechnik-Anbauverbote drängt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) auf eine bundesweite Lösung. Überall in Deutschland seien die Menschen gegen "Agrogentechnik", sagte Hendricks der Süddeutschen Zeitung (Freitagsausgabe).