Sichtbar werde dies auch an den Gesetzesänderungen zu den Rechten der Lebenspartner, die das Bundeskabinett gebilligt habe. "Das sind zwar kleine Schritte, aber sie bauen Diskriminierungen ab und führen damit in die richtige Richtung." Ulrich ist im Nebenamt Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands.
In der 2012 gegründeten evangelischen Nordkirche gilt derzeit eine Übergangsregelung. Segnungen eingetragener Lebenspartnerschaften sind im seelsorgerlichen Gespräch grundsätzlich möglich. Für Segnungen im öffentlichen Gottesdienst muss die Zustimmung von Kirchengemeinderat und Propst eingeholt werden. An einer einheitlichen Regelung und einem Gottesdienstentwurf wird derzeit gearbeitet. Wenn die Vorlagen fertig sind, wird die Landessynode beraten und entscheiden.
Nach den Worten des Landesbischofs darf kein Mensch auf seine Sexualität reduziert werden. "Das bleibt der Eckstein bei unserem Nachdenken über unterschiedliche Formen verbindlicher Partnerschaft." Ulrich räumte ein, dass es unterschiedliche Ansichten in der Kirche zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gibt. Die Nordkirche umfasst Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit über zwei Millionen Kirchenmitgliedern.
"Gottes Liebe kennt keine Grenzen"
Landesbischof Ulrich verwies auf die Bibel. Danach sei der Mensch für ein Leben in verlässlichen, liebevollen und verantwortlichen Beziehungen bestimmt. Von daher habe die Ehe Vorbildcharakter. "Gottes Liebe kennt keine Grenzen, er hat uns alle als seine Ebenbilder geschaffen und mit einer unantastbaren Würde ausgestattet, unabhängig von Herkunft, Alter, Hautfarbe oder sexueller Orientierung."
Die Iren hatten sich vergangenen Freitag in einem Volksentscheid mit einer deutlichen Mehrheit von 62 Prozent für die Einführung der Homo-Ehe ausgesprochen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der rund 30 Änderungen vorsieht, um die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe weiter anzugleichen.