25 Prozent der Personalkosten sollten als Sachkostenzuschuss in das geplante Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung aufgenommen werden, sagte Caritas-Präsident Peter Neher der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagsausgabe).
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf Ende April beschlossen. Mitte Juni soll er erstmals in Bundesrat und Bundestag beraten werden. Ziel ist die bessere Versorgung sterbender Menschen in stationären Hospizen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Auch die Begleitung der Patienten zu Hause mit Hilfe der ambulanten Hospizdienste soll finanziell stärker unterstützt werden.
Bisher erhielten die ambulanten Hospizdienste nur einen Zuschuss zu den Personalkosten, betonte Neher. Für Verwaltungsausgaben wie die Erstattung von Fahrtkosten für Ehrenamtliche, die Miete für Büro- und Gruppenräume oder die Übernachtung und Verpflegung bei Seminartagen gebe es keine Förderung. Das sei besonders in ländlichen Gebieten schwierig, wo Mitarbeiter lange Fahrtstrecken zu bewältigen hätten. Der Anteil der Sachkosten liege bei etwa 30 Prozent der Gesamtausgaben. Diese Mittel würden heute überwiegend über Spenden oder Mitgliedsbeiträge aufgebracht.
Vor allem kleinere Träger könnten diese Eigenmittel aber gar nicht erbringen. "Sie bauen daher keine ambulanten Hospizdienste auf", sagte der Präsident. Er schlug vor, dass die Krankenkassen für diese Dienste ähnlich wie bei den stationären Hospizen 95 Prozent der gesamten Kosten übernehmen. "Eine Sachkostenpauschale würde Ressourcen freisetzen, die den Sterbenden direkt zugutekämen", sagte der Caritas-Präsident.