Nach einem Beschluss der Bischöfe von Ende April sollen das Bekenntnis zu einer homosexuellen Beziehung oder die Wiederheirat nach einer Scheidung künftig nicht mehr automatisch zu einer Entlassung führen. Kirchliche Arbeitgeber sollen nun stets den Einzelfall prüfen. Starnitzke, der im westfälischen Bad Oeynhausen eine große evangelische Behinderteneinrichtung leitet, hält dies jedoch für kaum praktikabel. Auch der evangelischen Kirche empfiehlt er eine Reform ihrer Loyalitätsrichtlinie, die die Loyalitätsansprüche an die Beschäftigten neu festlegt.
Für Starnitzke ist die von den katholischen Bischöfen beschlossene Liberalisierung des Arbeitsrechts insoweit konsequent, als die Gesellschaft das Abstrafen bestimmter Lebensformen durch katholische Arbeitgeber kaum noch akzeptiere. Hinzu kommt laut Starnitzke, dass "sich daraus für viele der 650.000 Beschäftigten in der katholischen Kirche und ihrer Caritas eine enorme Spannung ergibt, die sowohl für die betroffenen Mitarbeitenden als auch für die zuständigen Leitungen manchmal kaum noch erträglich ist". Die Mehrzahl der Bischöfe habe deshalb zurecht eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts für überfällig gehalten.
Die Entscheidung der Bischöfe, bei den Loyalitätsanforderungen nach wie vor zwischen vier Kategorien von Mitarbeitern zu unterscheiden, stößt bei dem evangelischen Sozialmanager auf Ablehnung. Nach dem Beschluss sollen besonders strenge Maßstäbe in katholischen Einrichtungen für Beschäftigte im pastoralen und katechetischen Dienst gelten, etwas abgestufte Maßstäbe für Mitarbeiter katholischen Glaubens, die geringsten Anforderungen haben nichtchristliche Angestellte zu erfüllen. "Es fragt sich, wie diese verschiedenen Loyalitäten in der jeweiligen Einrichtung im Alltagsgeschäft gehandhabt werden sollen", sagt Starnitzke skeptisch.
Der Westfale empfiehlt den Kirchen ein anderes Verständnis von Loyalität. Denn: "Loyalität ist keine Frage des Glaubens, sondern des Einverständnisses mit den Zielen des Unternehmens." Starnitzke rät evangelischen und katholischen Führungskräften, das Selbstverständnis ihres Unternehmens klar zu formulieren. "Dabei spricht das Unternehmen gegenüber allen Beschäftigten die Erwartung aus, sich mit ihrem Handeln daran zu orientieren." Loyale Mitarbeiter hätten "die konfessionelle Bindung des Unternehmens und die dadurch an sie gerichteten Verhaltenserwartungen verbindlich anzuerkennen". Für die persönliche Lebensführung von Mitarbeitenden bleibe so ein großes Maß an Toleranz.
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