Geklagt hatte ein Aktivist, der den Kuchen für einen Aktionstag gegen Schwulenfeindlichkeit bestellt hatte und dem man die Beschriftung des Kuchens verweigerte. Eine andere Bäckerei nahm den Auftrag hingegen an. Die zuständige Richterin sagte, die Bäckerei betreibe ein Geschäft, das auf Profit ausgelegt und keine religiöse Gruppe sei. Zwar verstehe sie, dass die Besitzer der Bäckerei "echte und tiefe religiöse Ansichten" hätten, aber das Unternehmen stehe nicht über dem Gesetz. Deshalb verurteilte sie das Unternehmen wegen Diskriminierung des Kunden aufgrund seiner sexueller Orientierung und seiner politischen Einstellung.
Der Geschäftsführer der Bäckerei zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Man habe nie ein Problem mit dem Kunden gehabt, lediglich mit der Botschaft auf dem Kuchen. Man heiße jeden Kunden im Laden willkommen, aber man wehre sich dagegen, dass man als Geschäftsinhaber jede Kampagne und jeden Zweck unterstützen müsse, ob man diesem zustimme oder nicht. Beide Seiten hatten sich zuvor auf eine Schadenersatzzahlung von 500 Pfund (rund 677 Euro) geeinigt. Das Geld werde an gemeinnützige Zwecke gespendet, gab der Kläger bekannt.