Palliativmediziner begrüßt Gesetz zur Begleitung Sterbenskranker

Palliativmediziner begrüßt Gesetz zur Begleitung Sterbenskranker
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Versorgung sterbenskranker Menschen positiv bewertet.

Vor allem das künftig gesetzlich verankerte Beratungsangebot bei den Krankenkassen und in Pflegeeinrichtungen werde die Palliativversorgung weiter bringen, sagte der Präsident der Gesellschaft, Lukas Radbruch, am Donnerstag im WDR-Radio. Er vermisse jedoch eine Verbesserung der Palliativversorgung in Krankenhausstationen, in denen schwer kranke Patienten behandelt werden.

Weiter forderte Radbruch einen Palliativbeauftragten für jedes Krankenhaus und jede Pflegeeinrichtung. Außerdem müssten die vorhandenen Qualitätsstandards konsequent umgesetzt werden. Eine Lücke im Gesetzentwurf sind nach Ansicht des Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn die nicht berücksichtigten Angehörigen. Für die Trauerbegleitung der Angehörigen während der Erkrankung eines Angehörigen und nach dem Verlust eines lieben Menschen gebe es kein Geld, kritisierte er.



"Wir brauchen nicht unbedingt noch viele stationäre Hospize, sondern den Ausbau der ambulanten Versorgung", sagte Radbruch. Die meisten Menschen wollen seiner Erfahrung nach möglichst zu Hause bleiben und nicht in eine andere Einrichtung umziehen. Die Zahl der Hospizeinrichtungen sei in Deutschland in den letzten zehn Jahren kontinuierlich angewachsen und auf einem "gar nicht mal schlechten Stand".

Für eine angemessene Palliativversorgung wird nach Einschätzung von Radbruch nicht viel mehr Personal benötigt. Häufig reiche es, die Zeiten anders zu gewichten. Natürlich koste das Reden mit Schwerkranken und eine gute Symptomkontrolle Zeit. Aber man könne dann an anderen Stellen Zeit sparen, weil zum Beispiel unnötige Behandlungsversuche am Lebensende nicht mehr gebraucht würden.