Nachdem das Bundesarbeitsgericht 2010 die Tarifeinheit gekippt habe, könnte es für dieselbe Beschäftigungsgruppe zu konkurrierenden Tarifverträgen kommen, sagte der Arbeitskreis-Vorsitzende, Peter Barrenstein, am Mittwoch in Karlsruhe. Dies beeinträchtige die Tarifautonomie.
Barrenstein bezog sich auf die neue EKD-Denkschrift zum Wandel in der Arbeitswelt, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Darin äußert sich die EKD besorgt über die Abkehr Prinzip der Tarifeinheit durch kleine Berufs- und Spartengewerkschaften. Ohne Tarifeinheit drohten Eigeninteressen von Berufsgruppen die betriebliche Solidarität auszuhöhlen und zu sozialen Verwerfungen zu führen. Deshalb müssten Spartengewerkschaften eine Ausnahme bleiben, argumentiert die EKD.
Angesichts der Streiks von Spartengewerkschaften sieht der Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer den Gesetzgeber gefordert, unter Wahrung der Koalitionsfreiheit den für eine funktionsfähige Tarifautonomie notwendigen Ordnungsrahmen neu zu bestimmen. Derzeit berät der Bundestag über den Entwurf für ein sogenanntes Tarifeinheitsgesetz. Darin ist vorgesehen, dass pro Betrieb nur noch eine Gewerkschaft den maßgeblichen Tarifvertrag abschließen kann.
Weiter begrüßte Verbandsvorsitzender Barrenstein das Bekenntnis der EKD zu einer freien, wettbewerblichen und auf Sozialpartnerschaft basierende Grundordnung. Soziale Marktwirtschaft und Sozialpartnerschaft bedingten einander. Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft stärkten die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Wirtschaftsakteure, führten zu einem sachgerechten Ausgleich von Interessengegensätzen und zur Lösung von Konflikten, sagte Barrenstein.