Foto: dpa/Julian Stratenschulte
Die Auschwitz-Überlebenden Max Eisen (l) und William "Bill" Glied mit Anwalt Thomas Walther im Gerichtssaal in Lüneburg
Im Auschwitz-Prozess wollen Nebenkläger den Angeklagten befragen
Im Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning wollen am heutigen Donnerstag die Anwälte der Nebenkläger den Angeklagten befragen.
Gegen den auch als "Buchhalter von Auschwitz" bezeichneten Mann wird seit Dienstag vor dem Landgericht Lüneburg verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 93-Jährigen vor, im Frühjahr 1944 in Auschwitz Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen geleistet zu haben.
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In dem Prozess vertreten elf Anwälte insgesamt mehr als 60 Nebenkläger, darunter Auschwitz-Überlebende und Angehörige der Opfer. Der frühere SS-Unterscharführer Gröning war im KZ für das Gepäck der verschleppten Menschen auf der Bahnrampe mit zuständig. Er verbuchte auch das Geld, das sie bei sich hatten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat Gröning Spuren der Massentötung verwischt, indem er half, Gepäck wegzuschaffen.