Zugleich wandet Woopen sich gegen eine gesetzliche Zulassung organisierter Sterbehilfe. Die Gewissensentscheidung des jeweiligen Mediziners müsse "einfach nur akzeptiert" werden. "Nicht nur der Gesetzgeber sollte sich zurückhalten, auch die ärztliche Berufsordnung", sagte die Medizinerin. Woopen ist seit 2012 Vorsitzende des Ethikrates. Sie studierte Humanmedizin und Philosophie.
Seit Monaten wird im Bundestag über Fraktionsgrenzen hinweg über ein mögliches Verbot organisierter Hilfe beim Suizid verhandelt. Eine erste Lesung dazu soll Anfang Juli stattfinden. Mit der abschließenden Befassung im Parlament rechnen die Abgeordneten für November. Im Mittelpunkt steht dabei ein mögliches Verbot von Organisationen, die Suizidwilligen Hilfe bei der Selbsttötung anbieten. In Deutschland steht die Hilfe zum Suizid wie der Selbsttötung selbst nicht unter Strafe. Die Tötung auf Verlangen, bei der ein Medikament direkt verabreicht wird, ist allerdings strafbar.
Ethikratsvorsitzende: Sterbehilfe nicht zu sehr regulieren
Ethikratsvorsitzende: Sterbehilfe nicht zu sehr regulieren
Die Ethikratsvorsitzende Christiane Woopen warnt vor einer Überregulierung der Sterbehilfe. Der behandelnde Arzt solle über den ärztlich assistierten Suizid eines todkranken Patienten entscheiden dürfen, sagte die Medizinethikerin dem Magazin "Cicero" (April-Ausgabe).
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