Damit verstoße das Bundessozialministerium gegen Urteile des Bundessozialgerichts, berichtet das Politikmagazin "Report Mainz" des Südwestrundfunks in seiner aktuellen Ausgabe, die am Dienstagabend ausgestrahlt werden sollte. Das Bundessozialgericht in Kassel hatte im Sommer 2014 in mehreren Urteilen entschieden, mit der 20-Prozent-Kürzung werde gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenkonvention verstoßen.
Behinderte Erwachsene, die im Haushalt der Eltern wohnen bleiben und von ihnen versorgt werden, bekommen seit 2011 nur 80 Prozent der Grundsicherung von 399 Euro pro Monat. Für sie gilt die sogenannte Regelbedarfsstufe III. "Report Mainz" zufolge betrifft das schätzungsweise 40.000 Haushalte in Deutschland. Für viele sei die finanzielle Lage schwierig, da die Eltern wegen der Behinderung ihrer erwachsenen Kinder häufig ihren Beruf nur eingeschränkt ausüben können.
Für Erwachsene in der Grundsicherung gilt normalerweise die Regelbedarfsstufe I mit 100 Prozent der Leistungen, für Ehe- und Lebenspartner die Stufe II, in der 90 Prozent der Grundsicherung gezahlt werden.
Die Sendung von "Reprt Mainz" wird am heutigen Dienstag um 21.45 im Ersten ausgestrahlt.