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Eingang des Hamburger Rathauses
Salafisten-Demo in Hamburg gerichtlich verboten
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat das Verbot einer für diesen Sonntag geplanten Kundgebung in zweiter Instanz bestätigt. Das Versammlungsverbot sei gerechtfertigt, erklärten die Richter am späten Samstagabend.
Es sei davon auszugehen, dass die geplante Kundgebung eine Veranstaltung zur Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) in Deutschland hätte sein sollen. Eine derartige Unterstützung sei strafbar, denn bei dem IS handele es sich um eine in Deutschland verbotene Vereinigung.
Die Innenbehörde hatte die ursprünglich auf dem Rathausmarkt geplante Veranstaltung verboten, weil dort bekannte salafistische Prediger Reden halten sollten, wie die Pressestelle der Verwaltungsgerichte mitteilte. Den hiergegen gerichteten Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht am Freitagabend abgelehnt. Die daraufhin erhobene Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht nun zurück.