"Wenn der vom Finanzministerium regelmäßig vorzulegende Existenzminimumbericht feststellt, dass das Existenzminimum erhöht werden muss, so sind dementsprechend die steuerlichen Kinderfreibeträge anzuheben. Davon profitieren allerdings nur besser verdienende Eltern. Eltern mit durchschnittlichen oder niedrigen Einkommen beziehen Kindergeld, das zwar parallel ebenfalls anzuheben ist, aber auf die Höhe der Grundsicherung angerechnet wird. So verpufft seine Wirkung vielfach. Kindergeld ist jedoch keine reine Sozialleistung, sondern in Teilen ein verfassungsrechtlich gebotenes Äquivalent zur Freistellung des Existenzminimums von der Steuer", informiert die eaf.
Das Parallelsystem von Kinderfreibetrag und Kindergeld sei im Hinblick auf Menschen mit niedrigen Einkommen ungerecht. Daher fordert die eaf seit längerem, Kindergeld und Kinderfreibetrag in einer einheitlichen Leistung zusammenzuführen – entsprechend der verfassungsrechtlich gebotenen Höhe des steuerlichen Entlastungsbeitrags. Finanzminister Schäubles Plan, das Kindergeld um sechs Euro anzuheben, werde dem in keiner Weise gerecht, kritisiert die eaf.
Der Kinderzuschlag unterstützt vor allem Familien mit mehreren Kindern, deren Erwerbseinkommen nicht für die ganze Familie reicht. Die angekündigte Erhöhung des Kinderzuschlags von 140 Euro auf 160 Euro, begrüßt die eaf. "Angesicht der hohen Kinderarmut ist diese seit 10 Jahren erste Erhöhung lange überfällig. Umso unverständlicher ist, dass sie erst 2016 erfolgen soll", so der Vizepräsident der eaf, Bernd Heimberg. Für völlig inakzeptabel hält die eaf, dass der seit 2004 bestehende steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende entgegen der Absprachen im Koalitionsvertrag nicht angehoben wird. "Alleinerziehende sind die Familienform mit dem höchsten Anteil armer Kinder. Sie und ihre Kinder müssen unbedingt gezielt unterstützt werden", so Bernd Heimberg weiter.