Meldepflicht für Prostituierte

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Meldepflicht für Prostituierte
Koalition einigt sich auf Eckpunkte für Gesetz
Die beiden Koalitionsfraktionen Union und SPD haben sich nach monatelangem Stillstand auf die Eckpunkte eines Prostitutionsgesetzes verständigt.

Beide Seiten erklärten am Mittwoch in Berlin, die geplanten Regelungen dienten einem besseren Schutz der Frauen. Für die Betreiber von Prostitutionsstätten würden eine Erlaubnispflicht und eine Zuverlässigkeitsprüfung eingeführt, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).

Dem familienpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), zufolge soll der Gesetzentwurf im März fertig sein. Weinberg sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), Prostituierte müssten sich künftig anmelden. Man habe sich darauf verständigt, dass 18- bis 21-jährige Frauen sich zu ihrem eigenen Schutz jedes Jahr erneut melden und zweimal im Jahr eine ärztliche Beratung wahrnehmen müssten. Über 21-Jährige sollen sich alle zwei Jahre anmelden und einmal im Jahr ärztlich beraten lassen.

Die Union hatte gefordert, das Mindestalter für Prostitution auf 21 Jahre zu erhöhen. Das hatte die SPD abgelehnt. Die Extra-Anmelde- und Beratungspflichten seien "ein guter Kompromiss", sagte Weinberg. Nicht durchsetzen konnte sich die Union mit einer Untersuchungspflicht - verständigt habe man sich nun auf die verpflichtende ärztliche Beratung, so Weinberg.

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Offen ist noch, wo sich die Frauen anmelden müssen. Im Gespräch sind neben Behörden amtlich anerkannte Beratungsstellen. Die Kondompflicht, die ebenfalls von der Union gefordert worden war, soll kommen. Bei Verstößen soll nicht die Prostituierte bestraft werden, sondern der Bordellbetreiber oder Freier. Die Fachpolitiker beider Seiten hatten sich am Dienstagabend mit Schwesig getroffen, um zu einer Einigung zu kommen.

Die Opposition kritisierte die Ergebnisse als Rückschlag für die Prostituierten. Zwang rette niemanden, sagte die frauenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, Ulle Schauws. Verpflichtende Beratungen erreichten weder die Zwangsprostituierten, noch schützten sie Prostituierte. Die Kondompflicht sei nicht kontrollierbar, die Meldepflicht datenschutzrechtlich bedenklich. Cornelia Möhring von der Linksfraktion sagte, die Sicht von Prostituierten sei nicht einbezogen worden. Sexarbeiterinnen müssten in ihren Rechten bestärkt statt noch stärker stigmatisiert werden. 

Union und SPD haben vereinbart, das Prostitutionsgesetz zu verschärfen und stärker gegen Zwangprostitution vorzugehen. Das Gesetz aus der rot-grünen Regierungszeit ist umstritten, weil es nach Meinung zahlreicher Fachleute und Kritiker nicht die Prostituierten gestärkt hat, sondern die Geschäftemacher im Rotlichtmilieu. Schätzungen zufolge arbeiten mehrere Hunderttausend Frauen in Deutschland als Prostituierte. Mehr als die Hälfte kommen aus dem Ausland, Schätzungen reichen bis zu 80 Prozent.