SPD-Vorstandsmitglied Kerstin Griese sagte am Montag in Berlin, "pauschale Kritik am Kirchenasyl halte ich für unangemessen". Bundesweit kümmerten sich viele Gemeindemitglieder in beeindruckender Weise um Flüchtlinge. Kirchenasyl sei häufig die letzte Möglichkeit, Flüchtlingen beizustehen, sagte die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion weiter. Sie habe Respekt vor allen Menschen, die aus christlicher Überzeugung Hilfe anbieten "auch wenn sie damit in Widerspruch zu staatlichen Entscheidungen geraten", sagte Griese.
Die SPD-Politikerin reagierte damit auf eine Äußerung de Maizières, der laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" erklärt hatte, als Verfassungsminister lehne er "das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab". Als Christ habe er zwar Verständnis, dass die Kirchen "in Einzelfällen" unter dem Gesichtspunkt des Erbarmens Flüchtlinge aufnähmen. Doch es gehe nicht, dass sie sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzten. De Maizière hatte sich dem "Spiegel" zufolge bei einem Treffen der CDU-Spitze mit führenden katholischen Bischöfen in der vergangenen Woche in Berlin geäußert.
"Mit welcher Legitimation?"
An diesem Montag wollte de Maizière mit dem Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, zusammenkommen. Ein Sprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), dabei könne auch das Thema Kirchenasyl zur Sprache kommen.
Die Synode der EKD hatte sich Anfang November in Dresden ausdrücklich hinter die Gemeinden gestellt, die Kirchenasyl gewähren. De Maizière hatte in seinem Grußwort den Umgang mit der wachsenden Zahl von Flüchtlingen thematisiert und seitens der Kirche eine Klärung eingefordert, dies aber offen formuliert: "Wann kann die Kirche in einem Rechtsstaat ihre eigene Beurteilung über einen Einzelfall an die Stelle von Verwaltung und Gerichten stellen und mit welcher Legitimation?"
Hintergrund der gegenwärtigen Auseinandersetzung sind die umstrittenen Dublin-III-Bestimmungen der Europäischen Union. Im Kirchenasyl befinden sich zumeist Menschen, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland eingereist sind. Sie dürfen nur im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Asyl beantragen - es sei denn, die Überstellungsfrist von sechs Monaten wird überschritten.