Ein am Mittwoch vom Kabinett gebilligter Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht einen besseren Schutz von Kindern und Frauen vor. "Künftig werden weitere Formen von Menschenhandel strafbar sein", sagte Maas. So soll zum Schutz von minderjährigen Opfern die Altersgrenze heraufgesetzt werden. "In Zukunft ist eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten auch dann vorgesehen, wenn das Opfer unter 18 Jahren alt ist - und nicht wie bisher unter 14 Jahren", erläuterte Maas.
###mehr-artikel###
Strafbar macht sich auch, wer eine Person unter 21 Jahren nach Deutschland etwa zum Betteln oder zur Organentnahme bringt, wenn dies "zum Zweck der Ausbeutung geschieht", wie es im Entwurf heißt. Ein in der Koalition umstrittener Punkt ist nicht enthalten: eine Neuregelung zur Zwangsprostitution. Das Justizministerium verweist auf die Zuständigkeit im Familienministerium bei diesem Thema.
Die Unionsfraktion im Bundestag zeigte sich deswegen bereits vor dem Kabinettsbeschluss unzufrieden mit dem Entwurf von Minister Maas. Im parlamentarischen Verfahren müssten nun klare gesetzliche Maßnahmen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution ergänzt werden, stellte die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) klar. Sie forderte erneut, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen, wenn sie "wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer" missbrauchten.
Die Bundesregierung hätte diese EU-Richtlinie bereits im April 2013 umsetzen müssen. Ein Vorschlag des damals FDP-geführten Justizministeriums ging der Union aber nicht weit genug. Die EU-Kommission leitete deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren ein, gab bislang aber noch keine Stellungnahme beim Europäischen Gerichtshof dazu ab. Das bedeutet: Bislang liegt in dieser Angelegenheit noch keine Klage der EU gegen Deutschland vor. Die Kommission hat der Bundesregierung bereits Strafzahlungen angedroht.