Der Antrag werde jetzt bearbeitet, sagte der Direktor des Bremer Instituts für Rechtsmedizin, Michael Birkholz, am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Seit Januar gibt es in dem Bundesland die Möglichkeit, die Asche Verstorbener in einem privaten Garten oder auf öffentlichem Grund auszustreuen. Die Bürgerschaft hatte dies nach langer und kontroverser Diskussion entschieden. Die Kirchen kritisierten die Neuregelung.
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Die Lockerung des Friedhofszwangs wurde an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss der ausdrückliche Wille des Verstorbenen schriftlich festgehalten sein. Außerdem soll eine Person zur sogenannten Totenfürsorge benannt werden. Sie wacht darüber, dass die wunschgemäße Bestattung tatsächlich eingehalten wird. Dabei müsse die Ehrfurcht vor den Toten beachtet werden, hieß es. So soll die Asche bei starkem Wind nicht verstreut werden, um zu verhindern, dass Reste auf benachbarte Grundstücke wehen. Der Totenfürsorger soll eidesstattlich versichern, dass der Vorgang würdevoll abgelaufen ist.