Arbeitgeber warnen vor Jobverlusten durch Mindestlohn

Arbeitgeber warnen vor Jobverlusten durch Mindestlohn
Einen Tag vor Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns haben die Arbeitgeber vor negativen Konsequenzen vor allem für Geringqualifizierte gewarnt. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe), es sei mit Jobverlusten und praktischen Problemen bei der Umsetzung zu rechnen.

In einem Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hieß es laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", eine zu hohe Lohnuntergrenze sei "ein Hindernis gerade für arbeitslose Geringqualifizierte". Die Gewerkschaften hingegen verteidigten das neue Gesetz.

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Kramer sagte der "Welt", der Mindestlohn werde besonders die Branchen mit tariflichen Stundenlöhnen unter 8,50 Euro belasten, die keine schrittweise Anpassung an den Mindestlohn mit den Gewerkschaften vereinbaren konnten. Als Beispiele nannte er das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Bäckerhandwerk. Für viele Arbeitgeber sei der Mindestlohn in der Praxis noch mit vielen Fragezeichen und Rechtsunsicherheiten verbunden, erklärte der Arbeitgeberpräsident. Dies betreffe vor allem den Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten und "die Umsetzung der viel zu bürokratischen Dokumentationspflichten".

Auch Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer forderte Korrekturen beim Mindestlohn-Gesetz. Die Regeln seien praxisfern und bürokratisch, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). "Es darf nicht so weit kommen, dass sich der Handwerksmeister mehr um die Arbeitszeiterfassung kümmern muss als um die Akquise von Aufträgen", erklärte Wollseifer.

In dem Positionspapier der Arbeitgeber hieß es laut FAZ (Mittwochsausgabe), der Mindestlohn werde Politik und Wirtschaft dazu zwingen, Geringqualifizierte sehr viel stärker als bisher zu fördern. Die Zahl der Schul-, Ausbildungs- und Studienabbrecher müsse deutlich reduziert werden. Dazu seien Reformen im Bildungssystem notwendig.

Schmidt: Mindestlohn nochmals infrage stellen

Der Wirtschaftsweise Christoph Schmidt zeigte sich ebenfalls besorgt, dass der Mindestlohn die Chancen der Schwächsten am Arbeitsmarkt verringern werde." Sollte sich dies bewahrheiten, "sollte die Politik mutig genug sein, den Mindestlohn in seiner Höhe und Ausgestaltung nochmals infrage zu stellen", sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Zu befürchten sei ein Verlust von Arbeitsplätzen im Niedriglohnsektor.

Schmidt warnte zudem davor, dass weniger neue Jobs entstehen könnten, die ohne den Mindestlohn geschaffen worden wären. Betroffen seien davon vor allem Arbeitnehmer bei Dienstleistern in strukturschwachen Regionen.

DGB: Arbeitsplatzverluste nicht zu erwarten

DGB-Vorstand Stefan Körzell sagte dagegen, Arbeitsplatzverluste seien nicht zu erwarten. Er verwies auf die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern. So seien etwa in Großbritannien die Arbeitgeber heute die "größten Befürworter" des Mindestlohns, sagte Körzell der "Welt". Ein Mindestlohn verhindere Dumpinglöhne und sei eine Anstandsgrenze nach unten.

Das neue Mindestlohngesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Dann gilt in Deutschland mit wenigen Ausnahmen ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums werden davon 3,7 Millionen Beschäftigte profitieren.