Einschränkungen des Grundrechts auf freie Religionsausübung seien nur zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter zulässig, etwa der Grundrechte anderer, sagte Papier der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). "Das sehe ich nicht, wenn sich muslimische Frauen in der Öffentlichkeit verschleiern.
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"Das Grundrecht der freien Religionsausübung schütze nicht nur Angehörige der christlichen Religion, unterstrich Papier. "Das muss man den Menschen, die gegen die sogenannte Islamisierung des Abendlandes protestieren, vermitteln." Christen könnten und sollten sich zu ihrer Werteordnung öffentlich bekennen. Diese entspreche im Wesentlichen der Werteordnung des Grundgesetzes, erläuterte der Jurist. "Dies sollte aber niemals in Feindschaft zu anderen Religionen geschehen."
Ein Antrag für ein Burka-Verbot hatte kürzlich den CDU-Parteitag in Köln beschäftigt. Die Ganzkörperverschleierung sei "ein deutliches Zeichen der Abgrenzung und der fehlenden Bereitschaft zur Integration", hieß es zur Begründung. Über die Forderung wurde zunächst nicht abgestimmt, sie soll in Fachausschüssen der Partei geprüft werden. Vertreter von CSU, SPD und Grünen lehnten ein Burka-Verbot ab. Auch Kirchenvertreter äußerten sich kritisch.