Die Anklage umfasste Mord, Entführung und Folter in über 200 Fällen im geheimen Folterlager "El Vesubio" bei Buenos Aires, darunter auch die Entführung und Ermordung von Elisabeth Käsemann. Die Urteilsbegründung wird im März verkündet, wie die Tageszeitung "Página/12" am Samstag berichtete.
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Elisabeth Käsemann war in den 70er Jahren nach Argentinien gegangen. Nach dem Militärputsch vom März 1976 half sie Verfolgten, außer Landes zu kommen. Anfang März 1977 wurde sie verhaftet. Die Tochter des Tübinger Theologen Ernst Käsemann wurde am 24. Mai 1977 im Alter von 30 Jahren getötet. Die Militärs erklärten, sie sei bei einem Feuergefecht mit Guerilleros getötet worden. Spätere gerichtsmedizinische Untersuchungen in Deutschland belegten aber, dass Käsemann durch Schüsse aus unmittelbarer Nähe in Nacken und Rücken ermordet worden war.
Bereits im Juli 2011 waren in einem ersten Verfahren zwei frühere Militärs zu lebenslange Haftstrafen verurteilt worden. Fünf ehemalige Gefängniswärter erhielten damals Haftstrafen zwischen 18 Jahren und 22 Jahren und sechs Monaten. Der ehemalige Kommandant des Geheimlagers, Pedro Durán Sáenz, entging seiner Strafe. Er war am 6. Juni 2011 mit 76 Jahren gestorben. "El Vesúbio" gehörte zu den berüchtigtsten der rund 600 Folterzentren, die während der Diktatur (1976-1983) in ganz Argentinien existierten.
Der damaligen deutschen Bundesregierung unter Kanzler Helmut Schmidt (SPD) und Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) wurde vorgeworfen, sich nicht genügend für die Freilassung Käsemanns eingesetzt zu haben. In Argentinien sind Prozesse wegen der Verbrechen der Diktatur erst seit Aufhebung der Amnestiegesetze 2005 möglich. Während des Militärregimes wurden rund 30.000 Menschen ermordet, das Schicksal vieler "Verschwundener" ist bis heute unklar.