Kabinett billigt Kostenbremse für freiberufliche Hebammen

Foto: dpa/Caroline Seidel
Kabinett billigt Kostenbremse für freiberufliche Hebammen
Die Bundesregierung hat einen ersten Schritt zur Unterstützung freiberuflicher Hebammen unternommen.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, die Regressforderungen der Kranken- und Pflegekassen gegenüber den Hebammen zu beschränken. Dadurch soll der Kostenanstieg für die Berufshaftpflicht gebremst werden. Die drastisch gestiegenen Prämien zwingen immer mehr freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe aufzugeben.

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will, dass die Versorgung durch freiberufliche Hebammen gewährleistet bleibt. Er hat die Hilfe mehrfach angekündigt und sie nun im Rahmen des Gesetzentwurfs zur "Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" auf den Weg gebracht. Die Beschränkung der Regresspflicht soll nur gelten, wenn die Hebamme den Fehler bei der Geburt nicht grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich begangen hat. Die Regelung soll Mitte 2015 wirksam werden.

Die Berufshaftpflicht für Hebammen tritt ein, wenn ein Kind durch einen Fehler bei der Geburt Schäden davonträgt. Die Versicherung kommt für Schadensersatzforderungen und die Behandlung eines behinderten Kindes auf, weil die Kranken- und Pflegekassen die Hebamme in Regress nehmen. Künftig sollen nun die Kassen den Löwenanteil der Kosten selbst tragen und nicht von der Hebamme beziehungsweise ihrer Versicherung zurückfordern können. Dadurch sollen die Prämien begrenzt werden.

Gröhe kommt mit der gesetzlichen Neuregelung Forderungen der Versicherungswirtschaft und der Hebammen entgegen. Nach Angaben des Berufsverbandes der Hebammen haben sich die Beiträge zur Haftpflicht für freiberufliche Hebammen in den vergangenen zehn Jahren mehr als verzehnfacht. Die jährlichen Kosten drohen dem Verband zufolge im kommenden Jahr erneut um 20 Prozent auf dann über 6.000 Euro zu steigen.