In der Debatte um die mögliche Beihilfe von Ärzten zum Suizid gibt es weiterhin keine Eindeutigkeit in den Länder-Berufsordnungen der Ärzteschaft. Gleichwohl erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, am Freitag in Berlin, die Haltung der Ärzte sei "ebenso einheitlich wie eindeutig". Die Beihilfe zu einem Suizid gehöre nicht zu den ärztlichen Aufgaben.
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Die Ärzteschaft hatte 2011 in ihrer Berufsordnung beschlossen, Ärzte "dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten". Diese Formulierung ist aber bisher von sieben der 17 Landesärztekammern nicht übernommen worden. Demzufolge gilt die Haltung der Ärzte in der aktuellen Sterbehilfe-Debatte als uneinheitlich. Denn bestraft wird die mögliche Beihilfe eines Arztes nicht, da der Suizid selbst nicht strafbar ist. Die Ärzte gehen damit in ihrem Berufsrecht weiter als der Gesetzgeber, auch wenn die Bestimmungen nicht in allen Landesärztekammern identisch sind.
Montgomery erklärte, von einem "Flickenteppich" in den ärztlichen Berufsordnungen könne gleichwohl keine Rede sein. Für alle Ärzte gelte gleichermaßen, dass es ihre Aufgabe sei, Leben und Gesundheit zu erhalten, nicht aber Beihilfe zum Suizid zu leisten. Diese Klausel sei wichtiger als die Formulierungen in den Berufsordnungen der Landesärztekammern.
Die Positionierung der Ärzte erfolgt vor dem Hintergrund geplanter Neuregelungen zur Sterbehilfe. Im Bundestag zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab, die umstrittenen Sterbehilfevereine zu verbieten. Mehrere Gesetzentwürfe sind in Vorbereitung. Eine Abgeordnetengruppe um den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach will die Bedingungen für eine Suizidbeihilfe durch Ärzte im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, um Rechtssicherheit herzustellen.
Dagegen wendet sich die Bundesärztekammer entschieden. Montgomery sagte, die organisierte Sterbehilfe solle verboten werden. Ansonsten jedoch solle die Politik "die Finger von allen weiteren Regelungen lassen".