Die Berufung des Porno-Sternchens mit dem Pseudonym "Julia Pink" sei Anfang der Woche beim Landesarbeitsgericht München eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Arbeitsgericht Augsburg hatte nach einer mündlichen Verhandlung Ende Oktober entschieden, dass die Diakonie der Erzieherin durchaus wegen ihrer Porno-Drehs kündigen darf, allerdings nicht fristlos.
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Die geschasste Erzieherin hatte gleich nach Bekanntwerden des Urteils angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. Das Gericht hatte damals entschieden, dass die Diakonie Neuendettelsau den nicht angemeldeten Nebenjob trotz des langjährigen Arbeitsverhältnisses nicht dulden muss und die Erzieherin entlassen darf. Das Dienstverhältnis zwischen Erzieherin und Diakonie endete damit Ende November 2014. Bei der Interessensabwägung sei das Gericht zu dem Schluss gekommen, "dass eine Weiterbeschäftigung der Klägerin bis zum Ende der Kündigungsfrist zumutbar ist", sagte die Richterin damals.
Die gekündigte Erzieherin ist damit nicht einverstanden. Die Diakonie solle "spüren, dass man so nicht mit Menschen umgehen darf", sagte sie. Sie könne nach wie vor nicht verstehen, weshalb die Diakonie ihr Mitwirken in Pornos als "Pflichtverletzung im außerdienstlichen Bereich" einstufe. Sie wisse auch nicht, "warum mein Nebenjob nicht mit den christlichen Werten der Kirche vereinbar sein soll", sagte sie. Die Diakonie will sich seit Beginn des Rechtsstreites nicht zu dem Thema äußern.