Der Bundestag stimmte am späten Donnerstagabend einer Aufstockung der Opferrente zu. Demnach steigt der Satz um 50 auf 300 Euro im Monat. Für beruflich Verfolgte erhöht sich die monatliche Ausgleichszahlung um 30 auf dann 214 Euro.
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Anspruch auf die Opferrenten haben Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren. Sie wird seit 2007 gezahlt. Auch andere Formen des Freiheitsentzugs wie Zwangsarbeit oder die Einweisung in die Psychiatrie werden anerkannt. Beruflich Verfolgte erhalten seit 2003 Ausgleichszahlungen durch die Rentenversicherung. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums bezogen Ende vergangenen Jahres 45.700 Menschen eine Opferrente.
Der Bund rechnet nach eigenen Angaben mit jährlichen Mehrausgaben von etwa 18,5 Millionen Euro. Die Länder tragen rund ein Drittel der Kosten. Nach Angaben von Unions-Abgeordneten sollen nun Bund und Länder prüfen, welche Auswirkungen es hat, wenn 2019 die Frist für Anträge auf Rehabilitierung als politisch Verfolgter der DDR endet.