Die Erleichterungen für Flüchtlinge beschloss der Bundestag am Donnerstagabend in Berlin. Neben der Abschaffung der Residenzpflicht, die den Bewegungsradius bislang eingrenzte, sieht das Gesetz auch eine Einschränkung der Vorrangprüfung vor. Sie schreibt vor, dass Asylbewerber erst dann eine Arbeit annehmen dürfen, wenn sich kein geeigneter Deutscher oder EU-Bürger dafür findet. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland entfällt sie künftig. Bei Mangelberufen soll sie gar nicht mehr gelten.
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Nach Ansicht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), wird mit der Abschaffung der Residenzpflicht das Leben von vielen Flüchtlingen und Geduldeten in Deutschland ganz erheblich verbessert. "Nach all dem, was sie zum Teil Schlimmes erlebt haben, ermöglichen wir ihnen damit ein Stück normalen Alltag", betonte sie. Zugleich erhalten Flüchtlinge nach Özoguz Angaben in der Regel nach drei Monaten Geld statt wie bisher Lebensmittelrationen oder Gutscheine. Dadurch könne der Verwaltungsaufwand der Kommunen erheblich reduziert und Kosten gespart werden.
Die Änderungen waren Bestandteil eines Asyl-Kompromisses mit den Ländern. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte Erleichterungen verlangt. Im Gegenzug stimmte sein Land der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu. Dem neuen Gesetz zufolge entfällt auch das Sachleistungsprinzip bei den Sozialleistungen für Flüchtlinge. Sie sollen künftig, sobald sie nicht mehr in einer Sammelunterkunft leben, vorrangig Geld anstelle von Gutscheinen bekommen.
De Linksfraktion gingen die Verbesserungen für Flüchtlinge nicht weit genug.