In jüngster Zeit gebe es eine wachsende Zahl von Beschwerden darüber, dass Arztpraxen ihren Patienten schon im Wartezimmer Formulare über sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) vorlegen, teilte die rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale am Donnerstag in Mainz mit. Wer die Zusatzangebote ablehne, müsse dies mit seiner Unterschrift bestätigen, bevor er überhaupt mit einem Arzt über den Sinn der Maßnahme habe sprechen können.
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"Patientinnen und Patienten sollten sich in der Arztpraxis von geforderten Unterschriften unter IGeL-Ausschluss-Formularen nicht unter Druck setzen lassen", heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale. "Solch eine Verzichtserklärung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage." Das Vorgehen ist den Rückmeldungen an das Internet-Beschwerdeportal "IGeL-Ärger" zufolge offenbar besonders bei Augenärzten verbreitet, die ihren Patienten Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen verkaufen wollen.
Ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz teilte auf Nachfrage mit, bislang seien ihm Beschwerden über schriftliche Verzichtserklärungen nicht bekannt. Auch das Mainzer Gesundheitsministerium verfügt bislang über keine konkreten Informationen über Ärzte, die Verzichtserklärungen an ihre Patienten verteilen. "Eine solche Vorgehensweise ist geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen Patientin/Patient und Arzt/Ärztin nachdrücklich zu beschädigen", heißt es in einer Stellungnahme. Wo immer ein solches Vorgehen praktiziert werde, sei die Einschaltung der Ärztekammer angebracht, um die Mediziner an ihre Berufspflichten zu erinnern und Verstöße gegebenenfalls zu ahnden.