Bremer dürfen Totenasche im eigenen Garten ausstreuen

Bremer dürfen Totenasche im eigenen Garten ausstreuen
Letzte Ruhe auf eigenem Grund und Boden: Erstmals in Deutschland darf in Bremen die Asche eines verstorbenen Angehörigen in privaten Gärten verstreut werden.

Das hat die Bremische Bürgerschaft am Donnerstag in zweiter Lesung beschlossen. Zu diesem Zweck wurde der Friedhofszwang im Bremer Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen gelockert. Die Gesetzesnovelle tritt Anfang Januar in Kraft. Der Entwurf war über Monate kontrovers diskutiert worden.

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Das kleinste Bundesland übernimmt damit unter Führung der rot-grünen Regierungskoalition eine Vorreiterrolle in Deutschland. Ähnliche Überlegungen gibt es in Baden-Württemberg und in Berlin.

Auch in Parks oder an Flüssen soll das Verstreuen der Totenasche mit einer Sondergenehmigung möglich sein. Allerdings wurde die Lockerung des Friedhofszwanges an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss der ausdrückliche Wille des Verstorbenen dazu schriftlich festgehalten sein. Außerdem soll eine Person zur "Totenfürsorge" benannt werden, die darüber wacht, ob die wunschgemäße Bestattung tatsächlich eingehalten wird. Dabei müsse die Ehrfurcht vor den Toten beachtet werden, hieß es.

So soll etwa die Asche bei starkem Wind nicht verstreut werden, um zu verhindern, dass Reste auf benachbarte Grundstücke wehen. Der "Totenfürsorger" soll am Ende eidesstattlich versichern, dass alles würdevoll abgelaufen ist. Kritik kam von den Kirchen und der oppositionellen CDU. Die neue Regelung führe zu einer Privatisierung von Tod und Trauer, die die öffentliche Erinnerungskultur infrage stelle und der Würde Verstorbener nicht gerecht werde, hieß es.