Der Theologe wurde auf Vorschlag der Bundesregierung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) berufen, wie der Ethikrat und die kurhessische Landeskirche am Dienstag mitteilten. Bischof Hein vertritt als Nachfolger des evangelischen Sozialethikers Wolfgang Huber die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in dem Sachverständigengremium. Nach vierjähriger Mitgliedschaft war der ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Huber im Sommer aus dem Ethikrat ausgeschieden.
Hein steht seit 14 Jahren an der Spitze der kurhessischen Landeskirche mit mehr als 880.000 Mitgliedern. Seit 2005 ist der 60-jährige Theologe zudem Honorarprofessor an der Universität Kassel. Daneben ist er Vorsitzender des Vorstandes der Heidelberger Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft, einer evangelischen Denkfabrik.
Zu den besonderen Interessengebieten Heins gehören alle Fragen zum Anfang und Ende des Lebens. Wiederholt hat er deutlich zu ethischen Fragen wie etwa der Präimplantationsdiagnostik, der Intensivmedizin und der Sterbehilfe Stellung bezogen. Unter dem Titel "Theologie in der Gesellschaft" hatte der kurhessische Bischof im Oktober eine Sammlung von Aufsätzen zur öffentlichen Verantwortung der Kirchen vorgelegt.
Der Deutsche Ethikrat ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das 2008 den Nationalen Ethikrat ablöste. Es berät mit Stellungnahmen und Empfehlungen Bundestag und Bundesregierung. Dem Ethikrat gehören 26 Mitglieder an, von denen jeweils 13 von Bundestag und Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen werden. Unter den Ethikrats-Mitgliedern befinden sich Naturwissenschaftler, Mediziner, Theologen, Philosophen, Ökonomen und Juristen. Vorsitzende ist seit 2012 die Medizinethikerin Christiane Woopen. Von evangelischer Seite gehören dem Gremium ebenfalls der Sozialethiker Peter Dabrock als stellvertretender Vorsitzender sowie der Transplantationsmediziner und frühere Kirchentagspräsident Eckhard Nagel an.
Themen des Ethikrates sind unter anderem Biobanken, Fragen der Chimären- und Hybridforschung, Ressourcenplanungen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Demenz. Auch Stellungnahmen zum Inzestverbot der anonymen Kindesabgabe, Intersexualität, Präimplantationsdiagnostik und Demenz legte das Expertengremium vor. In der nächsten Sitzung befasst sich der Ethikrat am 27. November in Berlin mit Beihilfe zur Selbsttötung.