Einen Tag vor der geplanten Kundgebung mehrerer tausend Hooligans in Hannover hat das Verwaltungsgericht der Stadt einen Eilantrag der Initiatoren gegen zuvor verfügte Beschränkungen abgelehnt. Das Gericht halte die Auflagen für rechtmäßig, sagte ein Justizsprecher. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
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Der Versammlungsleiter aus Nordrhein-Westfalen und ein Mitglied der Bremer Rechtsrockband "Kategorie C - Hungrige Wölfe" hatten gegen drei von 16 durch die Polizei am Donnerstag erlassene Auflagen geklagt, darunter auch ein Auftrittsverbot für die Band. Zudem wandten sie sich gegen das Verbot, Embleme oder Bilder von Totenköpfen sichtbar zu tragen und die Auflage, einen Ablaufplan für die Versammlung vorzulegen.
Nach Ansicht des Gerichts kann die zuständige Behörde Beschränkungen für eine Versammlung verfügen, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Das Auftrittsverbot für die Band sei nicht zu beanstanden, weil ihr Konzert bei der Hooligan-Demonstration vor zwei Wochen in Köln wahrscheinlich zur Gewaltbereitschaft der Teilnehmer beigetragen habe. Das Verbot, Totenkopfzeichen sichtbar zu tragen, sei gerechtfertigt, weil diesem Symbol eine einschüchternde und Furcht erregende Wirkung zukomme.
Bei dem Aufmarsch der Hooligans will die Polizei auch ein in der Nähe des Kundgebungsplatzes gelegenes Flüchtlingscamp vor möglichen Übergriffen schützen. Die Beamten hätten das Camp im Blick und würden mit genug Beamten vor Ort sein, um Gefahren von dem Lager abzuwenden, sagte ein Polizeisprecher dem epd. Das Zeltlager, mit dem Flüchtlinge aus dem Sudan seit Mai für bessere Lebensbedingungen protestieren, liegt rund 400 Meter vom Zentralen Omnibusbahnhof entfernt. Auf diesem Platz dürfen die Hooligans ihre Kundgebung abhalten.