Hilfswerke: Kinderrechte in Kommunen stärker verankern

Hilfswerke: Kinderrechte in Kommunen stärker verankern
Vor 25 Jahren unterzeichnete Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Doch bis heute seien Kinderrechte in kaum einer Kommune gesetzlich festgeschrieben. Kinderhilfswerke fordern mehr Verbindlichkeit.

25 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention beklagen Hilfsorganisationen eine fehlende Verankerung von Kinderrechten auf kommunaler Ebene. Nach einer noch laufenden Erhebung hätten lediglich fünf Kommunen in Deutschland solche Rechte in Satzungen festgeschrieben, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, Jörg Maywald, am Mittwoch laut Redemanuskript vor der Kinderkommission im Bundestag in Berlin. Nach Zahlen des Deutschen Kinderhilfswerks haben nur fünf Prozent der Städte und Gemeinden Kinderparlamente oder Kinderbüros eingerichtet.

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Die Kommunalverfassung sei ein zentrales Instrument, um "Kinderfreundlichkeit zu erreichen und der Ort, in dem die Kinderrechte verankert werden müssen", unterstrich der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann. Nach seiner Analyse sieht die Kommunalverfassung in sieben Bundesländern keinerlei Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche vor. Lediglich Schleswig-Holstein und Hamburg hätten "Muss-Bestimmungen". In den anderen sieben Ländern gebe es keine strengen Verpflichtungen.

In der Kommunalordnung Schleswig-Holsteins steht: "Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen." Das Kinderhilfswerk forderte eine verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen Ländern. Zudem sollten Interessensvertretungen von Kindern rechtlich abgesichert und besser unterstützt werden, plädierte Hofmann. Es gebe viele gute Beispiele in Deutschland, allerdings hänge eine Beteiligung junger Menschen oft "vom Willen und den Ressourcen engagierter Erwachsener" ab.

Zugleich sprachen sich Kinderhilfswerk, Unicef und Deutsche Liga für das Kind dafür aus, Kinderrechte auch im Grundgesetz zu verankern. Zudem sollte es auf Bundesebene einen Kinderbeauftragten geben, der etwa die Einhaltung der Kinderrechte überwacht. Laut Hofmann sollte er vom Bundestag eingesetzt werden.