Grünen- und Linkenabgeordnete für Erhalt von Sterbehilfe-Vereinen

Grünen- und Linkenabgeordnete für Erhalt von Sterbehilfe-Vereinen
in einem gemeinsamen Papier fordern die Parlamentarier, dass selbstbestimmtes Sterben weiterhin möglich sein müsse. Der Bundestag debattiert morgen erstmals in dieser Legislaturperiode unter anderem über assistierten Suizid.

Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linkspartei haben eine weitere Erlaubnis für Vereine gefordert, die Sterbewilligen beim Suizid helfen. Renate Künast (Grüne) wandte sich am Mittwoch gegen ein von mehreren Initiativen angestrebtes strafrechtliches Verbot der organisierten Sterbehilfe. "Das Strafrecht ist nicht der Ort, seine eigene Weltanschauung oder Religion für andere zum Maßstab zu machen", sagte sie bei der Vorstellung eines Positionspapiers am Mittwoch in Berlin.

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Sie forderte, selbstbestimmtes Sterben in Form des assistierten Suizids weiter im legalen Rahmen zu ermöglichen. Allerdings fordert das Positionspapier Kriterien für Vereine: Sie sollen nicht-kommerziell arbeiten, jeden Fall genau dokumentieren und Mindeststandards für Begutachtungen vorgeben. Außerdem muss sicher sein, dass der Sterbewillige wirklich freien Willens den Entschluss zur Selbsttötung fasst. Alzheimerkranke in einem späten Stadium oder psychisch Kranke in einer Akutsituation wären damit ausgenommen.

Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, weil die Haupttat selbst - der Suizid - nicht strafbar ist. Somit sind auch Sterbehilfevereine, die Hilfe bei der Selbsttötung leisten, nicht illegal. Beim assistierten Suizid wird einem Sterbewilligen beispielsweise ein tödliches Medikament überlassen, aber nicht verabreicht. Mehrere Initiativen im Bundestag zielen darauf, die Organisationen durch das Strafrecht zu verbieten.

Der in der Sterbehilfe-Debatte bisher liberalste Vorschlag von Künast hat bislang 13 weitere Unterstützer. Zu den Initiatoren gehört auch Petra Sitte (Linke). Sie sagte, immer mehr Menschen lebten im Alter als Singles und hätten keine Angehörigen, die sie beim Sterben begleiteten. Sie dürfe man nicht allein lassen. Der Parlamentarier Kai Gehring (Grüne) sagte, er wolle Straffreiheit für alle in Frage kommenden Gruppen, also Angehörige, Ärzte und Vereine.

Eine eigene Regelung für Ärzte, denen bislang in den meisten Landesärztekammern standesrechtliche Regelung die Assistenz beim Suizid untersagen, wollen die Abgeordneten aber nicht. Künast sagte, für Ärzte sei die Beihilfe möglich. Das Strafrecht, das dies derzeit nicht verbietet, stehe über dem Standesrecht. Noch sei zudem kein Fall bekannt, in dem ein Arzt seine Zulassung verloren hat.