Die Blockade der Bundesärztekammer müsse beendet und der ärztlich assistierte Suizid legalisiert werden, sagte der Philosophieprofessor vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" an der Universität Münster dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ärzte dürfen laut Berufsordnung der Bundesärztekammer keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Bislang haben allerdings nur zehn von 17 Landesärztekammern das berufsrechtliche Sterbehilfeverbot für Ärzte übernommen.
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Mit Blick auf die Bundestagsdebatte am Donnerstag zum Thema Sterbehilfe sagte der Philosophieprofessor: Die Vorgaben der Ärztekammern erzeugten eine große Unsicherheit. Auf dieser Basis entstehe dann der Spielraum für kommerzielle Sterbehilfevereine. Ihre Existenz lasse "den Ruf nach einer generellen Kriminalisierung jeder Form von Mithilfe beim frei verantwortlichen Suizid laut werden".
Die in der Debatte geäußerte Sorge, die Möglichkeit der Sterbehilfe setze ältere und kranke Menschen unter Druck, müsse ernst genommen werden, sagte Quante. Eine immer marktkonformere Gesellschaft mit ihrem einseitigen Akzent auf Leistung fördere die Gefahr von Entsolidarisierung und Ausgrenzung. Aus diesem Argumentkönne jedoch kein Verbot begründet werden. Nötig sei vielmehr die Verpflichtung, transparente Regelungen und verlässliche Kontrollmechanismen zu schaffen.
In den letzten Jahrzehnten habe sich die Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung durchgesetzt, erklärte der Wissenschaftler. Für viele Menschen schließe das ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben und einen selbstbestimmten Tod mit ein. Sterben und Tod hätten sich unter den modernen medizinischen, sozialen und technischen Rahmenbedingungen verändert. So hätten viele Menschen die Sorge, nicht rechtzeitig Maßnahmen getroffen zu haben, ein aus ihrer Sicht nicht mehr erträgliches Leben zu beenden oder es zumindest nicht sinnlos verlängern zu lassen.