"Es ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte dieser Legislaturperiode", heißt es in der am Dienstag in Berlin verbreiteten Erklärung. Das Gesetz dürfe nicht "mit weniger politischem Willen vorangebracht werden oder sogar scheitern".
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Mit dem Gesetz will die Regierung die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisieren. Dabei sollen den Bundesländern und den Kommunen, die die Hauptlasten der Betreuung behinderter Menschen zu tragen haben, fünf Milliarden Euro an Bundesmitteln zufließen.
Kritik üben die Verbände, darunter der Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe, die Lebenshilfe und die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, an zuletzt bekanntgewordenen Plänen, die angestrebte finanzielle Entlastung auf anderen Wegen zu erreichen. Es sei falsch, die fünf Milliarden Euro nicht über das neue Bundesteilhabegesetz, sondern mittels Übernahme anderer Kosten vom Bund an die Kommunen fließen zu lassen. "Bisher hatte der finanzielle Druck den Einigungswillen zwischen Bund, Ländern und Kommunen für ein Bundesteilhabegesetz befördert. Dieser Antrieb droht nun verloren zu gehen", rügen die Verbände.
Die Verbindung zwischen Bundesteilhabegesetz und der finanziellen Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe dürfe nicht infrage gestellt werden: "Das eine ist unbedingte Voraussetzung für das andere. Das Teilhabegesetz darf nicht gefährdet werden."
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren nach eigenen Angaben 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.