Das Bundesjustizministerium bestätigte am Dienstag in Berlin einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagausgabe), wonach das unbefugte Fotografieren nackter Personen nicht mehr generell strafbar gemacht werden soll.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte ursprünglich jeden mit bis zu zwei Jahren Haft bestrafen wollen, der unbefugt Bilder von einer nackten Person erstellt. Für die Verbreitung solcher Bilder sollten drei Jahre Haft verhängt werden. Der Gesetzentwurf war im September vom Kabinett gebilligt worden. An diesem Donnerstag soll er im Bundestag verabschiedet werden.
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Maas stellte klar, sozial übliches und alltägliches Verhalten müsse straffrei bleiben. Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen dürfe niemand Geld verdienen, deshalb werde die unbefugte Verbreitung von Nacktbildern unter Strafe gestellt. "Wir werden allerdings nichts kriminalisieren", so Maas weiter, "was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand."
Der ursprüngliche Entwurf war auf Kritik gestoßen. Experten hatten befürchtet, dass auch unverfängliche Handlungen kriminalisiert werden könnten. Urlauber könnten sich strafbar machen, indem sie versehentlich Nackte am Strand fotografierten.
Laut "Süddeutscher Zeitung" soll das Ablichten nackter Kinder und Jugendlicher nur noch dann geahndet werden, wenn die Bilder für den Verkauf oder für Tauschbörsen gemacht wurden. Am Mittwoch muss der Rechtsausschuss des Bundestages die Änderungen billigen. Der Gesetzentwurf sieht auch eine spätere Verjährung von Sexualstraftaten, insbesondere bei sexuellem Kindesmissbrauch vor. Außerdem werden die Mittel für die Prävention deutlich erhöht.
Die Verschärfung der Gesetze zum Schutz von Kindern ist eine Reaktion auf den Fall Sebastian Edathy. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete soll über Jahre Nacktbilder von Jungen aus Kanada gekauft haben. Ermittler tun sich jedoch schwer, Edathy strafbare Handlungen nachzuweisen. Maas hatte daraufhin versprochen, "den Kampf gegen Kinderpornografie mit der ganzen Härte des Rechts führen" zu wollen.