Ein UN-Ausschuss hat Israel schwere Verletzungen der Menschenrechte in den Palästinensergebieten vorgeworfen. Immer wiederkehrende Berichte über "exzessive" tödliche Gewalt bei Operationen der Sicherheitskräfte gegen palästinensische Zivilisten seien besorgniserregend, erklärte der UN-Menschenrechtsausschuss am Donnerstag in Genf.
Das UN-Expertengremium unter dem Vorsitz des britischen Völkerrechtlers Nigel Rodley hielt in einem turnusmäßigen Report über Israel fest, dass der Militäreinsatz im Sommer in Gaza zu einer "unverhältnismäßig" großen Zahl ziviler Opfer geführt habe, darunter Kinder. Das Komitee verurteilte die Zerstörung medizinischer Einrichtungen und Schulen und die anhaltende Blockade Gazas durch die Israelis.
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Israel müsse alle Verletzungen der Menschenrechte durch seine Streitkräfte in den vergangenen drei Militäroperationen gegen Gaza (2008/2009, 2012, 2014) untersuchen und die Täter zur Rechenschaft ziehen, verlangte der Ausschuss. Die Opfer der israelischen Aktionen müssten entschädigt werden.
Weiter betonten die Experten, dass ihnen Berichte über Folter und Misshandlungen in israelischen Gefangenenzentren vorlägen. Unter den Opfern befänden sich Kinder.
Ebenfalls kritisierte der Ausschuss "Strafzerstörungen" palästinensischen Eigentums in der Westbank, diese Praxis hätten die Israelis im Juli 2014 wieder aufgenommen. Zudem prangerte der UN-Ausschuss eine "anhaltende" Enteignung palästinensischen Landes an, der fortwährende Bau der israelischen Sicherheitsmauer im Westjordanland sei ebenso besorgniserregend.
Das Gremium forderte Israel auf, seine Politik gegenüber den Palästinensern zu ändern. Derzeit liegen die Friedensverhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern auf Eis.
Der Menschenrechtsausschuss der UN setzt sich vornehmlich aus Rechtsexperten zusammen. Er überprüft alle drei bis sechs Jahre, ob die Vertragsstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966 ihren Verpflichtungen nachkommen. Israel ratifizierte den Pakt 1991. Das Abkommen gilt als zentral für den internationalen Schutz der Menschenrechte.