Ausstellung "Haut ab" über Bedeutung der Beschneidung in drei Religionen

Foto: Henning Christoph/Ruhr Museum Essen
»Drei Brüder nach ihrer Beschneidung«, Foto aus der Serie »Türken im Ruhrgebiet«, Henning Christoph, Essen, Istanbul, Kassel, Köln, 1978–1985
Ausstellung "Haut ab" über Bedeutung der Beschneidung in drei Religionen
Mit Vorurteilen über eine umstrittene praxis aufräumen: Das will die Schau im Jüdischen Museum in Berlin. Am Freitag wird sie für Besucher eröffnet.

Das Jüdische Museum Berlin beleuchtet die rituelle Beschneidung bei Jungen in einer neuen Ausstellung aus der Perspektive der drei Religionen Judentum, Islam und Christentum. Anlass der Ausstellung "Haut ab! Haltungen zur rituellen Beschneidung" ist die Kontroverse, die das Kölner Landgericht im Mai 2012 mit einem Urteil zur rituellen Beschneidung von Jungen ausgelöst hatte. Die Ausstellung ist ab diesen Freitag zu sehen.

Die Debatte nach der Kölner Gerichtsentscheidung sei auch antijüdisch und antiislamisch gewesen, sagte die Programmdirektorin des Jüdischen Museums, Cilly Kugelmann, am Donnerstag. "Dem wollten wir etwas entgegensetzen."

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Das Museum thematisiert bis 1. März 2015 anhand von rund 60 Objekten und Kunstwerken aus internationalen Sammlungen die religiösen und kulturhistorischen Hintergründe des jahrtausendealten Rituals. Ausgehend vom jüdischen Konzept des abrahamitischen Bundes spannt die Ausstellung den Bogen von den Wurzeln im Alten Orient über die Beschneidung Jesu bis zu populärkulturellen Spuren in US-amerikanischen Fernsehserien.

Die Ausstellung greift auch antisemitische und islamophobe Haltungen sowie den westlichen Blick der Europäer auf beschneidende Gesellschaften auf. Laut Statistiken ist heute ein Drittel dermännlichen Weltbevölkerung aus unterschiedlichen Gründen beschnitten.

Die Brit Mila, das rituelle Entfernen der Vorhaut des Penis am achten Lebenstag eines Jungen, ist eines der wichtigsten religiösen Gebote im Judentum. Auch im Islam ist die Beschneidung der Jungen Pflicht und Glaubenstradition.

Nachdem das Kölner Landgericht die rituelle Jungenbeschneidung zur Körperverletzung erklärt hatte, beschloss der Bundestag Ende 2012 das Beschneidungsgesetz. Der Eingriff bleibt damit in Deutschland erlaubt, wenn er "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt" wird. Die Debatte um die Beschneidung hielt ungeachtet des Gesetzes an.