Profitieren sollten auch Kindern und Jugendliche, die zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie misshandelt wurden, teilte das Bundesfamilienministerium nach einem Bericht der Koblenzer "Rhein-Zeitung" (Freitagsausgabe) mit. Diesen Betroffenen sollten "grundsätzlich gleichwertige Hilfen wie die im Heimkinderfonds" angeboten werden. Das sehe ein Konzept des Bundesarbeitsministeriums vor. Der Bund greift damit eine Forderung von evangelischer und katholischer Kirche auf.
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Sollten auch die Bundesländer bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende November dem Vorhaben zustimmen, könnten Betroffene vermutlich bereits im ersten Quartal 2015 Leistungen erhalten, hieß es. Die Bundesministerien wollten zunächst durch öffentliche Aufrufe in Erfahrung bringen, wie viele zusätzliche Betroffene voraussichtlich Gelder aus dem Fonds in Anspruch nehmen wollen. Die katholische Kirche geht davon aus, dass es etwa 10.000 Betroffene gibt, von denen aber nur ein Teil Ansprüche geltend machen werde.
Der je zu einem Drittel von Kirchen, Bund und Ländern finanzierte Hilfsfonds war für ehemalige Heimkinder eingerichtet worden, die körperliche, seelische und sexuelle Gewalt erlitten haben. Zwischen 1949 und 1975 lebten nach Angaben des Runden Tisches Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 800.000 Kinder und Jugendliche in staatlichen oder kirchlichen Heimen. Viele von ihnen wurden misshandelt.
Der Fonds umfasst bisher 120 Millionen Euro für individuelle Hilfen und Rentennachzahlungen. Weil das Geld nicht reichen wird, hatten sich Bund, Länder und Kirchen geeinigt, ihn aufzustocken. Die kirchlichen Vertreter im Lenkungsausschuss des Fonds "Heimerziehung West" gehen davon aus, dass eine dreistellige Millionensumme nachgezahlt werden wird, wie sie der "Rhein-Zeitung" sagten. Dann müsse aber auch die Gruppe von Betroffenen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie anspruchsberechtigt werden.
Bislang flossen aus dem Fonds knapp 75 Millionen Euro an rund 9.200 frühere Heimkinder. Nach dem Vorbild dieser Vermögenseinrichtung war auch ein Fonds für Opfer der repressiven Heimkindererziehung in der DDR aufgelegt worden, den Bund und Länder ebenfalls aufstocken müssen.