Wenn ein enges Vertrauensverhältnis zwischen einem Arzt und seinem Patienten besteht und dieser in einer verzweifelten Lage seine Situation nicht mehr zu ertragen weiß, sollte ärztliche Beihilfe zum Suizid in Einzelfällen möglich sein, sagte Lauterbach am Donnerstag im "Morgenmagazin" des ZDF. Lauterbach stellt am Mittag mit weiteren Abgeordneten in Berlin ein entsprechendes Eckpunktepapier vor. Seine Position teilen neben einigen Abgeordneten der SPD auch Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und Dagmar Wöhrl (CSU).
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Sterbehilfe sollte Ärzten vorbehalten sein, da nur sie einschätzen könnten, ob es einem Patienten mit einem Sterbewunsch ernst ist, sagte Lauterbach. Mediziner könnten erkennen, wenn eine psychische Störung die Einschätzung des Patienten beeinflusst. Wenn ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und dem Schwerkranken besteht, sei es möglich auszuschließen, dass Druck von außen zum Beispiel aus dem familiären Umfeld ausgeübt wird.
Sterbehilfe-Vereinen würde durch eine Erlaubnis ärztlicher Sterbehilfe die Grundlage entzogen, sagte Lauterbach, der selbst Arzt ist: "So etwas brauchen wir aus meiner Sicht in Deutschland nicht."
Der Bundestag wird sich am 13. November erstmals in dieser Legislaturperiode ausführlich mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigen. Derzeit zeichnen sich im Parlament drei Initiativen dazu ab: Während eine Gruppe ein möglichst umfassendes Sterbehilfe-Verbot befürwortet, wollen die Abgeordneten um Lauterbach und Hintze ärztliche Hilfe beim Suizid zulassen. Eine dritte Gruppe wirbt für einen "Weg der Mitte", wonach organisierte Hilfe beim Suizid unter Strafe gestellt, aber keine Regelung für Ärzte getroffen werden soll.