Bischof Hein gegen organisierte Sterbehilfe

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Bischof Hein gegen organisierte Sterbehilfe
Für ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe spricht sich der Kasseler Bischof Martin Hein aus.

Einem Menschen zum Tod zu verhelfen, dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns werden, sagte er am Dienstagabend in Kassel. Damit wandte er sich gegen entsprechende Gesetzentwürfe, die in Kürze im Bundestag diskutiert werden sollen. Vielmehr müsse es bei schwer leidenden, todgeweihten Menschen darum gehen, Unerträgliches ertragbar zu machen, ergänzte der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Dazu müssten die Palliativmedizin und die Hospizarbeit stärker gefördert werden.

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Nach den Worten des stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Jochen Taupitz, steht das Selbstbestimmungsrecht über der "Pflicht zum Leben". Gleichwohl müsse das Hauptziel einer gesetzlichen Regelung die Verhinderung der Selbsttötung sein. Taupitz stellte einen auch von ihm getragenen Gesetzentwurf vor. Demnach soll die Beihilfe zum Suizid nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt sein. Voraussetzungen seien unter anderem, dass der Patient volljährig und unheilbar krank ist sowie eigenverantwortlich entscheiden kann.

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Hein warnte hingegen davor, einen assistierten Suizid zu institutionalisieren, bei dem ein Arzt einem Patienten ein tödliches Mittel bereitstellt, das dieser selbst zu sich nehmen muss. Dadurch würden sich die ethischen Maßstäbe verschieben. "Es darf nicht Standard werden, Menschen zum Tod zu verhelfen", sagte der Bischof. Ein Suizid hinterlasse auch Spuren bei den Angehörigen und in der Gesellschaft. Die Selbsttötung sei die "äußerste Möglichkeit evangelischer Freiheit" und nicht gottgewollt. Hein und Taupitz äußerten sich beim 5. Juristenforum der kurhessischen Kirche sowie des Bundessozialgerichts.